Kein frohes Osterfest!

Für meine Mandantin und ihren Ex, den Vater der
gemeinsamen Kinder, ist dieses Jahr alles andere als fröhlich, denn sie stecken mitten in
einem erbitterten Kampf um das Kontaktrecht während der Feiertage.

Bald ist Ostern, die Zeit der bunten Eier, der Schokohasen und des gemeinsamen
Familienzusammenkommens. Doch für meine Mandantin und ihren Ex, den Vater der
gemeinsamen Kinder, ist dieses Jahr alles andere als fröhlich, denn sie stecken mitten in
einem erbitterten Kampf um das Kontaktrecht während der Feiertage.
Während der Vater behauptet, er hätte die bessere Ostereiersuchstrategie – er könnte Eier
schneller finden als ein Detektor und sie geschickter verstecken als der Osterhase selbst –
meint die Mutter, dass der Vater nicht mal ein Ei finden könnte, wenn es ihm direkt ins
Gesicht hüpfen würde. Natürlich war das nur eine Nebenfront in diesem Streit, denn
hauptsächlich ging es darum, wer mit den Kindern die ganze Osterwoche verbringen darf.
Schließlich zog es beide in den Süden.
Die Spannung zwischen den Eltern war damit dicker als Schokoladenpudding. Schließlich
musste das Gericht entscheiden. Das geht im Falle der Feiertagskontakte auch recht
kurzfristig.
Da man sich nicht einigen konnte, hat das Gericht eine salomonische Entscheidung getroffen
und die Feiertage hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt. Damit kann nun keiner von Ihnen
mit den Kindern wegfahren, da die Kinder am Karfreitag bei der Mutter, Samstag beim Vater,
Ostersonntag bei der Mutter und Ostermontag wieder beim Vater sein sollen.
Beide Eltern mussten sich daher eingestehen, dass ihr Ostereierkrieg nur eins bewirkte:
Keiner von beiden kann nun mit den Kindern in den begehrten Osterurlaub aufbrechen und
während der Osterfeiertage wird täglich gependelt. Kein frohes Osterfest also!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.