Erbrecht

Als ob es nicht schon zu Lebzeiten genügend Probleme gäbe, so fangen diese manchmal nach dem Tod erst richtig an. Wurde nicht entsprechend vorgesorgt (Testament), so entstehen in den besten Familienstreitigkeiten darüber wer kriegt was?

Manchmal ist es auch so, dass selbst ein errichtetes Testament nicht wirklich viel bringt, wenn dieses nicht entsprechend errichtet wurde und plötzlich nicht mehr gilt.

Aber welche Testamentsarten gibt es eigentlich?

  • Eigenhändiges Testament
    Dieses muss von A bis Z vom Testator (also von demjenigen, der es errichtet) in eigener Handschrift verfasst sein. Es dürfen weder eine Schreibmaschine noch ein PC verwendet werden. In diesem Fall benötigen Sie keine Testamentszeugen und müssen keine besonderen Vorschriften einhalten. Wichtig: Für eine sicherere Aufbewahrung muss gesorgt werden!
  • Fremdhändiges Testament
    Wird ein Testament mit einer Schreibmaschine oder auf einem PC geschrieben, dann werden drei Zeugen benötigt. Der Testator muss es eigenhändig unterschreiben und mit einem handschriftlichen Vermerk „Dies ist mein letzter Wille“ versehen. Die Zeugen müssen dabei anwesend sein und ebenfalls unterschreiben sowie mit einem eigenhändigen Vermerk „als ersuchter Testamentszeuge“ versehen.
  • Nottestament
    Diese Art kommt sehr selten vor und ist nur dann wichtig, wenn sich der Testator in einer Notlage befindet, die es ihm unmöglich macht eines der beiden vorerwähnten Testamente zu errichten. In diesem Fall geht es ausnahmsweise auch mündlich, allerdings werden Zeugen benötigt und es gilt nur eine beschränkte Zeit.

Ist das Testamten richtig aufgesetzt, dann gilt es dieses auch gut aufzubewahren, damit es nach dem Tod nicht zufällig verschwindet. Dazu kann das Testament in einem Testamentsregister eingetragen werden und bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt werden. Im Falle des Todes muss das Testamentsregister abgefragt werden und dann weiß man sofort, ob es ein Testament gibt und wenn ja, dann wo?

Ich errichte für Sie das Testament und registriere es im Testamentsregister. Auch eine Aufbewahrung in meiner Kanzlei ist möglich.

Ich bin Ihre Ansprechpartnerin nicht nur bei der Testamentserrichtung, sondern auch in Verlassenschaftsverfahren, in welchen es mitunter ordentlich zur Sache gehen kann!