Kontaktrecht

Lebt das Kind nicht bei einem Elternteil, so hat dieses das Recht auf einen persönlichen Verkehr mit dem Kind (vulgo: Kontakt). Wann und wie lange dieses zu bestimmen ist, hängt in erster Linie vom Alter des Kindes und seiner Verbundenheit mit dem Elternteil ab. Als Faustregel gilt: Je jünger das Kind, desto öfter jedoch kürzer die Kontakte ausfallen sollen. Besteht aber ein enges Verhältnis zwischen dem Kind und dem Elternteil, dass kann freilich zum Wohle des Kindes davon abgewichen werden.

Eines darf aber nicht vergessen werden: Es ist nicht nur das Recht des Elternteils das Kind zu sehen – es ist auch das Recht des Kindes, seinen getrenntlebenden Vater oder Mutter zu sehen!

In diesem Sinne hilft es ungemein, seine eigenen persönlichen Befindlichkeiten runter zu schlucken und zu schauen, was das Beste für Ihr Kind ist!

Hier gibt es viele Fragen zu klären:

  • Regelkontaktrecht: üblicherweise alle 14 Tage, kann aber individuell vereinbart werden
  • Ferienkontaktrecht: Sommerferien, Semesterferien, Herbstferien
  • Kontaktrecht währen der Feiertage: Weihnachten, Ostern, Muttertag, Vatertag, Geburtstage
  • Wer holt / wer bringt die Kinder wohin?
  • Ersatzregelung: was passiert, wenn ein Kontakt wegen Krankheit entfällt?
  • Welche Wäsche muss ich dem Kind mitgeben?
  • Was muss beachtet werden?
  • Was passiert, wenn der Kindesvater immer zu spät kommt?