Untreue als Scheidungsgrund!
Neulich erzählte mir eine Mandantin von ihrem Ehemann, der so untreu war, dass selbst
seine Schatten sich von ihm abwandten.
Neulich erzählte mir eine Mandantin von ihrem Ehemann, der so untreu war, dass selbst
seine Schatten sich von ihm abwandten. Die Mandantin hatte bereits eine Ahnung von
seinen Eskapaden, als er begann, seine Unterwäsche mit Glitzer zu parfümieren.
Eines Tages beschloss sie: Genug ist genug! Sie stellte den untreuen Gatten vor die Wahl:
Entweder er hört sofort mit seinem untreuen Treiben auf oder sie würde ihn verlassen. Der
untreue Vogel, welcher offenbar rechtlich nicht besonders gut versiert war (oder eine ganz
schlechte Rechtsberatung genoss), meinte daraufhin, dass Untreue längst kein
Scheidungsgrund mehr sei! Au contraire!!!
Schnell musste der wankelmütige Gigolo aus der Scheidungsklage lernen, dass genau das
Gegenteil der Fall ist. So versprach er, sich zu ändern – eine Versicherung, die so
glaubwürdig war wie ein Schneemann in der Wüste. Unbeeindruckt von seinen leeren
Versprechen, bestand meine Mandantin auf einen kurzen Prozess: Die Scheidungsklage
wurde eingebracht und sie blieb so hartnäckig war wie ein Kaugummi an einer Schuhsohle.
Die Scheidungsverhandlungen verliefen wie ein Tennis-Match mit verbalen Schmetterbällen.
Angesichts der drohenden Niederlage versuchte der Ehemann, seine (vormals) geliebte
Ehefrau abwechselnd mit einem Karton Schokolade, riesigen Blumensträußen oder
Luxusurlauben, die sie immer schon machen wollte, er allerdings nur mit der neuen Flamme
genoss, zu besänftigen, aber sie blieb hartnäckig.
Die Scheidung wurde besiegelt, und das alleinige Verschulden wurde auf Seite des Mannes
festgestellt. Die Folge ist, dass der flatterhafte Herzbube nun Unterhalt an seine Ex-Ehefrau
zahlen muss und zwar bis an sein (oder ihr) Lebensende. Davon würde er nur dann befreit
werden, wenn sie wieder heiraten sollte, was allerdings angesichts der aktuellen Erfahrung
nicht so schnell der Fall sein wird…