Scheidung auf den Hund gekommen?

Und so begann für Helga und Herbert das nächste Kapitel ihres Lebens, voller Freiheit,
Frieden und einem vierteljährlichen Hundekalender.

Als eine Mandantin von mir, nennen wir sie Helga, und ihr Ehemann, welcher von nun an
Herbert heißt, sich vor vielen Jahren das Jawort gaben, träumten sie von einem Leben voller
Liebe, Lachen und gemeinsamer Rentenpläne. Doch wie das Schicksal es wollte, entwickelte
sich ihr Eheleben zu einem Comedy-Act ohne Publikum.
Nach unzähligen Diskussionen darüber, wer die Zahnpastatube falsch auspresst und wer die
Fernbedienung monopolisiert, beschlossen sie, dass die Scheidung der beste Weg sei, um
sich wieder gegenseitig zu lieben – von einem sicheren Abstand aus.
Die Scheidung verlief reibungslos, bis sie zum Punkt der Aufteilung der gemeinsamen
Haustiere kamen. Der Kampf um den Familienhund "Rex" war erbittert. Helga behauptete,
Rex sei ihr treuer Begleiter in den einsamen Nächten gewesen, während Herbert darauf
bestand, dass der Hund sein Seelenverwandter sei, weil er auch so gerne schläft.
Aber was sagt das Gesetz eigentlich dazu? Nun, Hunde (aber auch Katzen und andere
Haustiere) unterliegen – als Sachen – auch der Aufteilung des ehel. Gebrauchsvermögens,
allerdings fällt er unter die Ausnahmebestimmung des § 82 Abs. 1 Z 2 EheG, wonach es
demjenigen Ehepartner gehört, zu dessen persönlichem Gebrauch (oder Berufsausübung) es
dient. Und hier fangen die Schwierigkeiten erst so richtig an: Mit wem hat der Hund die
meiste Zeit verbracht? Wer hat sich darum am meisten gekümmert? Wer ist öfter mit ihm
Gassi gegangen? Fragen über Fragen… Am Ende müsste der Richter darüber entscheiden…
Schließlich einigten sie sich darauf, das „Sorgerecht“ für Rex zu teilen – eine Woche bei
Helga, eine Woche bei Herbert und eine Woche bei einem Hundesitter, der besser darin war,
mit emotional instabilen Tieren umzugehen.
Und so begann für Helga und Herbert das nächste Kapitel ihres Lebens, voller Freiheit,
Frieden und einem vierteljährlichen Hundekalender.

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