Ehevertrag als Zündschnur!

Begehrt einer der Eheleute bereits vor der Eheschließung einen Ehevertrag, so lernt man sich
plötzlich in der Beziehung auch auf eine ganz neue Art und Weise kennen.

Begehrt einer der Eheleute bereits vor der Eheschließung einen Ehevertrag, so lernt man sich
plötzlich in der Beziehung auch auf eine ganz neue Art und Weise kennen. Plötzlich geht es
nicht mehr um „wir gegen den Rest der Welt“, sondern darum sich einen eigenen
Standpunkt zu so recht nüchternen Themen wie Unterhalt und Aufteilung des Vermögens zu
zeigen. Auch muss man diesen Standpunkt nicht nur bilden, sondern ihn auch vor dem
Ehegatten vertreten, was nicht immer nur schön und einfach ist: so geht es immer auch um
Wertschätzung, Respekt, Selbstachtung und darum, verschiedene Interessen in einen
gemeinsamen Konsens zu verwandeln.
Oft geht es dann ganz überraschend heiß her, man streitet, diskutiert und manchmal fliessen
auch Tränen!

Was insbesondere Frauen schwer fällt, weil man ja parallel auch noch die Hochzeitsfeier

plant, sich furchtbar auf die Hochzeit freut und eigentlich nur in seinem Leben endlich
ankommen möchte. Dabei gehen einem oft die Argumente aus um den anderen zu
überzeugen, der eine bestimmte Regelung unbedingt will. Oder eine Familie hat, die
unbedingt will, dass dein Ehegatte will, was sie unbedingt wollen. Meist im Hinblick auf eine
Schenkung der Eltern.
Egal, wie und warum ihr euch einigt: es gibt keine erfolglose Konfrontation. Du bist immer
der Sieger, weil du dich der Konfrontation gestellt hast und den Mut hattest, das
durchzustehen. Auch wenn das Ergebnis nicht immer der Siegerpokal ist.

Für Argumentationshilfen hast du deinen Anwalt.
Bist Du schon verheiratet kann die Exit-Strategie allerdings ganz einfach sein:
Sag einfach „ Nein“!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.