Im Namen der Republik!

Seit zwei Jahren begleite ich schon einen Vater, der um die gemeinsame Obsorge und um ein
Kontaktrecht zu seinem kleinen Sohn kämpft.

Seit zwei Jahren begleite ich schon einen Vater, der um die gemeinsame Obsorge und um ein
Kontaktrecht zu seinem kleinen Sohn kämpft. Obwohl die Richterin alles, aber wirklich alles
versucht hat, die Mutter davon zu überzeugen, dass das Kind auch einen Vater braucht, blieb
diese stur. Keine gemeinsame Obsorge und keine Übernachtungen! Und dies obwohl man
versucht hat, sie durch Pädagogen und Psychologen zu überzeugen und auch eine
Elternberatung aufgetragen hat. Nichts, nada… sie blieb stur bei einem NEIN! Begründung:
keine…
Jetzt war es soweit: Auch dem Vater hat es gereicht und wir haben eine gerichtliche
Entscheidung beantragt. Prompt ordnete das Familiengericht eine gemeinsame Obsorge an
und auch ein erweitertes Kontaktrecht, welches endlich auch Übernachtungen beim Vater
vorsieht.
Dabei hielt das Gericht in der Begründung fest, dass die Kindesmutter an einer sog.
Bindungsintoleranz leidet. Das bedeutet, dass sie nicht in der Lage ist, zu akzeptieren, dass
das Kind auch andere Bezugspersonen hat und braucht. Das Gefährliche dabei ist, dass eine
besonders schwere Form einer Bindungsintoleranz auch zum Verlust der Obsorge und einem
gänzlichen Umzug zum anderen Elternteil führen kann.
Also besser etwas nachgeben bevor man alles verliert!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.