Vertreter wider Willen!

Hast du schon darüber nachgedacht, wer für dich entscheiden soll, wenn du selbst nicht
mehr kannst?

Hast du schon darüber nachgedacht, wer für dich entscheiden soll, wenn du selbst nicht
mehr kannst? Dabei muss es gar nicht zwangsweise ältere Menschen betreffen, es betrifft
auch Leute wie dich und mich. Es genügt, dass dich am Zebrastreifen ein Wahnsinniger mit
dem Auto erwischt und schon liegst du im Komma!
Üblicherweise wird dann jemand aus der Familie bestimmt, der die Entscheidungen für dich
treffen soll. Aber was passiert, wenn du nicht alle aus der Familie lieb hast (oder umgekehrt)
oder gar keine Familie hast?
In diesem Fall kannst du in einer sog. Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer die Person
sein soll, die für dich entscheiden soll, wenn du selbst nicht mehr kannst. Oder kurz gesagt:
Wer kann den Stecker ziehen?
Wenn du also sicher gehen willst, dass diese Person nicht dein ehebrecherischer Ehemann
ist, dessen vollbusige Freundin schon mit den Hufen schert, um in die gemeinsame Villa
einzuziehen oder die shoppingsüchtige Ehefrau, die nur darauf wartet, das Erbe beim
Luxustaschenhändler durchzubringen, dann handle jetzt und vereinbare einen Termin!
Gerne helfe ich dir bei der Errichtung und Registrierung einer Vorsorgevollmacht.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.