Pflichtteil verpflichtet?

Heute zur Abwechslung etwas aus dem Erbrecht.

Heute zur Abwechslung etwas aus dem Erbrecht. Sicherlich habt ihr schon den Begriff
Pflichtteil gehört. Dabei handelt es sich um jenen Anteil am Erbe, der den Berechtigten
trotzdem zusteht, auch wenn der Verstorbene „vergessen“ hat diese Personen im Testament
einzusetzen.
Berechtigt sind immer Kinder, ev. Enkelkinder und Eheleute.
Wenn es also heißt, dass die Tante Mitzi oder die neue 20-jährige große Liebe des Erblassers
alles bekommen soll, so sollen die Kinder oder die Ehefrau des Verstorbenen trotzdem nicht
leer ausgehen. Diese bekommen zumindest die Hälfte dessen, was ihnen vom Gesetz her
zustehen würde.
Wollt Ihr den Pflichtteil berechnen lassen? Gerne helfe ich dabei!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.