Was mir gehört – gehört nur mir und was dir gehört – gehört uns!

Aus seiner Sicht logisch, oder?

Neulich hatte ich wieder einen Fall, wo der scheidungswillige Ehemann (ja, er hatte zu dem
Zeitpunkt bereits eine neue Flamme) zu seiner Ehefrau meinte, dass das gemeinsam
gekaufte Haus im Zuge der Scheidung aufgeteilt wird (richtig so), aber seine sieben Autos
(ebenfalls während der Ehe gekauft) gehören nur ihm alleine und unterliegen daher keiner
Aufteilung.
Aus seiner Sicht logisch, oder?
Aus der Sicht der Rechtsprechung schon viel weniger. Da macht es keinen Unterschied, ob
die Autos seinem ausschließlichen Vergnügen dienten oder nicht. Sobald sie aus Mitteln
gekauft wurden, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, stellen sie ein eheliches
Vermögen dar und unterliegen der Aufteilung.
Im Ergebnis muss der Wert der Fahrzeuge damit in die Aufteilung einfließen und ein fairer
Kompromiss gefunden werden.
Schließlich teilte er mit seiner Ehefrau noch andere Sachen, aber das ist eine andere
Geschichte…

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.