Gesunde Kommunikation gesucht!

Neulich hatte ich einen Fall, wo ein Vater nach 13 Jahren plötzlich die gemeinsame Obsorge
für das gemeinsame Kind begehrte, gleichzeitig aber die Kommunikation mit der ach so
bösen Mutter verweigerte.

Neulich hatte ich einen Fall, wo ein Vater nach 13 Jahren plötzlich die gemeinsame Obsorge
für das gemeinsame Kind begehrte, gleichzeitig aber die Kommunikation mit der ach so
bösen Mutter verweigerte. Zu schlecht waren offenbar die Erinnerungen an die gemeinsame
Zeit…
Nun wird die gemeinsame Obsorge von der Rechtsordnung zwar gewünscht und präferiert,
verlangt aber gleichzeitig ein Mindestmaß an Kommunikationsbasis, aber vor allem an
Kommunikationsbereitschaft beider Eltern. Wie sonst, soll nämlich die gemeinsame Obsorge
ausgeübt werden?
Wenn einer also das Gespräch mit dem anderen Elternteil verweigert, braucht sich daher
nicht zu wundern, dass ihm das (grundsätzlich zustehende) Recht auf Ausübung der
gemeinsamen Obsorge verwehrt wird.

In diesem Sinne: Mund auf!

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