Darf ich bitte Vater sein?

Dieser Wunsch wird nicht jedem vergönnt.

Dieser Wunsch wird nicht jedem vergönnt. Viele wollen, können aber nicht. Andere
wiederum werden, wollten aber nicht. Neulich hatte ich aber einen Fall, wo jemand Vater
werden wollte, ein Kind auf die Welt kam, und er trotzdem nicht als Vater eingetragen
werden durfte!
Ihr fragt euch sicher: Wie geht das?
Ganz einfach: In der Zwischenzeit ist die Beziehung zwischen der Mutter und potenziellen
Vater zerbrochen und bevor er die Vaterschaft anerkennen konnte, trat ein neuer Mann auf
den Plan, der ein solches Vaterschaftsanerkenntnis wirksam gegenüber den Behörden
abgegeben hat. Damit wurde er als Vater eingetragen, obwohl seine biologische Vaterschaft
nicht nachgewiesen war. Nebenbei bemerkt, meinte die Mutter, dass sie sich ohnehin nicht
sicher sei, welcher von beiden letztlich biologischer Vater ist, da die Mehrgleisigkeit offenbar
nicht nur bei der ÖBB der Fall ist.
Fakt ist: Sobald jemand als rechtlicher Vater eingetragen wurde, besteht keine Möglichkeit –
gegen den Willen des Kindes (vertreten durch die Mutter) – als rechtlicher Vater eingetragen
zu werden. Das klingt zwar ungerecht, dient aber nach dem Willen des Gesetzgebers dem
Schutz des Familienverbundes, in welchem das Kind aktuell lebt.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.