Ich würde so gerne zahlen, aber….

Kennt ihr auch solche Elternteile, die sooooo gerne Unterhalt für ihre Sprösslinge zahlen
würden, aber leider nicht können, weil ja kein Einkommen da ist?

Kennt ihr auch solche Elternteile, die sooooo gerne Unterhalt für ihre Sprösslinge zahlen
würden, aber leider nicht können, weil ja kein Einkommen da ist? Dabei ist (meistens) er ein
hochgebildeter Arzt, Rechtsanwalt oder gar Geschäftsführer von gleich fünf Unternehmen.
Nebenbei ist er noch ein begeisterter Hobby-Golfspieler und verbringt (ja, auch im Winter)
viele Stunden auf dem Golfplatz neben seiner schicken Villa.
Offiziell scheint auf dem Lohnzettel (der eigenen Firma) oder auf der Bilanz der vielen
Unternehmen ein kaum erwähnenswertes Einkommen auf, was wiederrum dazu führt, dass
nur ein mickriger Unterhaltsanspruch für die Lendenfrucht bemessen werden kann.
Dabei ist ein genauer und geschulter Blick in die Finanzen von Vorteil: Gerade bei
Selbstständigen müssten nicht nur die Steuererklärungen, sondern auch die Bilanzen
angeschaut werden. Fährt der Herr Papa nämlich einen schicken Schlitten aus Stuttgart,
welcher allerdings auf die Firma angemeldet ist, so ist der Wert dieser Nutzung als sog.
Sachbezug auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage draufzuschlagen. Oder hat er tatsächlich
wenig Einkommen, weil er lieber am Golfplatz verweilt und sein Leben durch ein kürzlich
gemachtes Erbe finanziert, dann muss auch dieser Wert berücksichtigt werden, was zur
(nicht unbeträchtlichen) Erhöhung des Unterhalts führt.
Solche Beispiele gibt es viele! Wer mehr darüber erfahren möchte, sollte sich dringend
beraten lassen, damit der Verlust nicht allzu groß wird.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.