Ab nach Istanbul!

In Istanbul wurde vor vielen Jahren die Instanbul-
Konvention geschlossen, welche vielen Frauen Schutz vor Gewalt gewährt.

Nein, ich meinte damit keinen Urlaub. In Istanbul wurde vor vielen Jahren die Instanbul-
Konvention geschlossen, welche vielen Frauen Schutz vor Gewalt gewährt. Diese und andere
Konventionen, wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention, schützen nicht nur
Frauen, sondern auch die Familie an sich.
Demnach sind die Familiengerichte verpflichtet, im Kontext häuslicher Gewalt auch die
Sicherheit der Kinder sicherzustellen, indem das Kontaktrecht eines gewalttätigen Vaters
entweder durch besonderen Schutz ergänzt wird oder gänzlich ausgesetzt wird.
Dabei haben früher die Gerichte gerne von den – vormals geschlagenen und malträtierten –
Müttern verlangt, diese mögen doch bitte die gemeinsamen Kinder positiv zum Vater (und
Peiniger) einstellen und jeden negativen Kommentar den Kindern gegenüber unterlassen.

Einfach grotesk!
Nun hat aber auch der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom
10.11.2022 – 25426/20) ausgesprochen, dass man diesen Frauen genau diese Einstellung
nicht abverlangen kann.
Es kann doch nicht sein, dass eine ablehnende Haltung eines Opfers häuslicher Gewalt dem
anderen Elternteil gegenüber aufgrund der erlebten Gewalt als mangelnde
Kooperationsfähigkeit ausgelegt wird und zum Nachteil gereicht. Vielmehr muss die
familiäre Situation umfassend ermittelt und die verschiedenen Interessen gewürdigt
werden.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.