Quo vadis?
Sicherlich habt Ihr schon von verschiedenen Gerichten gehört… Bezirksgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht oder Oberster Gerichtshof.
Sicherlich habt Ihr schon von verschiedenen Gerichten gehört… Bezirksgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht oder Oberster Gerichtshof. Welches Gericht für welches Verfahren zuständig ist, hängt weniger mit einer Gebäuderomantik zusammen, sondern mit dem Streitwert und vielen anderen Faktoren. Der Zuständigkeit der Gerichte sind viele Paragraphen der Jurisdiktionsnorm und der Zivilprozessordnung gewidmet (eine reizende Lektüre!). Ein richtiger Paragraphendschungel sozusagen…
Aber wo muss ich hin, wenn ich eine Scheidung will?
Nun, hier ist die Antwort einfach: Bezirksgericht am Ort des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute.
Dort bringt man die Klage ein und dort wird auch verhandelt. Meistens wird der erste Termin innerhalb der ersten Wochen nach Einbringung der Klage (oder eines Antrages im Falle einer einvernehmlichen Scheidung) angesetzt. Sind die Seiten nicht allzu verhärtet, dann kommt es sogar sehr oft vor, dass beim ersten Termin alles erledigt wird (meistens durch einen Vergleich).
Ist eine Seite aber auf Streit aus und will es unbedingt von einem Richter hören, wer schuld ist, dann kann es unter Umständen auch Jahre dauern und man sieht das Bezirksgericht öfter.
Was viele nicht wissen: Schafft man es nicht, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen, dann muss man die Scheidung im Rahmen eines Prozesses durchfechten (zB wegen Verschuldens). Mit dem Urteil wird aber „nur“ die Scheidung erledigt. Haben die Eheleute gemeinsames Erspartes und/oder Schulden, dann muss ein weiterer Prozess folgen, nämlich wegen Aufteilung. Gibt es dann auch noch Kinder, dann müssen auch die Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt geklärt werden. Das macht man wiederum im Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren. Wie Ihr seht, jede Menge Verfahren… aber das ist eine andere Geschichte.