Brauche ich einen Partnerschaftsvertrag?

Da die Ehe immer unbeliebter wird, leben viele Frischverliebte einfach in einer Lebensgemeinschaft, ohne dass der Knoten der Ehe jemals gebunden wird.

Da die Ehe immer unbeliebter wird, leben viele Frischverliebte einfach in einer Lebensgemeinschaft, ohne dass der Knoten der Ehe jemals gebunden wird.

 

An dieser Stelle darf ich jetzt schon den Mythos, wonach die Rechtsordnung die Lebensgemeinschaft nach einigen Jahren nach den Regelnd der Ehe behandelt, eindeutig wiederlegen.

 

Ehe ist Ehe und Lebensgemeinschaft bleibt immer Lebensgemeinschaft! Gerade letztere ist von der Rechtsordnung weitgehend ungeregelt, insbesondere der Fall des Zerfalls. Was gehört wem, wer muss wem etwas bezahlen, was ist mit den Kosten für Lebensmittel der letzten fünf Jahre? Fragen über Fragen!

 

Daher: Partnerschaftsvertrag! Aber was ist es?

 

Der Partnerschaftsvertrag – wie jeder Vertrag – wird für den Fall geschlossen, dass die Lebensgefährten sich einfach nicht mehr „riechen“ können und sich das Antlitz des Gegenübers am Liebsten ab sofort ersparen möchten. Dafür werden Regeln vereinbart. Der große Vorteil ist, dass man den Vertrag verhandelt und abschließt zu einer Zeit als das Gegenüber einem noch zumindest sympathisch ist. Darin kann z.B. Folgendes vereinbart werden:

 

  • Festlegung was einem zu Beginn der Beziehung allein gehörte
  • Finanzielle Beziehung zwischen des Partnern während des Zusammenlebens
  • Regeln der gemeinsamen Kindererziehung
  • Regeln zu gemeinsamen Unternehmen
  • Aufteilung der gemeinsam angehäuften Ersparnisse
  • Anteil an den gemeinsamen Errungenschaften
  • Abgeltung der Partnerin für die Zeit der Kindererziehung (und des damit verbundenen Einkommensausfalls) à Achtung hier gibt es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.