Ist nur Schlagen als Gewalt zu verstehen?

Gewalt in der Ehe kann viele verschiedene Gesichter haben. Die meisten verstehen darunter „nur“ physische Gewalt. Doch immer öfter melden sich bei mir (meistens) Frauen, die von ökonomischer Gewalt betroffen sind. Aber was ist es?

Gewalt in der Ehe kann viele verschiedene Gesichter haben. Die meisten verstehen darunter „nur“ physische Gewalt. Doch immer öfter melden sich bei mir (meistens) Frauen, die von ökonomischer Gewalt betroffen sind. Aber was ist es?

 

Stellt euch folgende Situation vor:

 

Während der Herr Ehegatte als Vorstand eines IT-Unternehmens ein nettes fünfstelliges Sümmchen von rund 12k ins Verdienen bringt, kümmert sich die treuergebene Ehefrau um die drei gemeinsamen Lendenfrüchte im Alter von 2, 4 und 6 J. Klar ist, dass sie deshalb, auch wenn sie einst eine tolle Ausbildung auf der MedUni absolviert hatte, nicht eine Sekunde dem Erwerbsleben widmen kann. So bekommt sie vom schwerschuftenden Ehegatten – der es ihr übrigens bei jeder Gelegenheit unter die Nase reibt – ein Haushaltsgeld von rund 1k pro Monat. Damit es „alles ordentlich bleibt“ muss sie noch am Ende des Monats dem Familienoberhabt aka Ehemann eine Abrechnung aller Einkäufe präsentieren und einen allenfalls übrig gebliebenen Überschuss wieder rückerstatten. Zusätzlich zahlt er zwar auch Fixkosten der Familie von rund 2k mtl., aber der Rest (9k) steht ihm zur freien Verfügung. Währenddessen hadert die Ehefrau jedes Monat damit, mit dem Haushaltsgeld eine fünfköpfige Familie samt allen Bedürfnissen zu befriedigen. So, finde den Fehler!

 

Ich finde gleich mehrere.

  • Die hier eindrücklich gelebte wirtschaftliche Abhängigkeit mit einer nicht gerechtfertigten Kontrollsucht ist klar als ökonomische Gewalt anzusehen. Eine solche kann im Falle einer – wohl nicht überraschenden Scheidung – dem Traumgatten als Scheidungsgrund zum Verhängnis werden. Das führt dann wieder zu einer nachehelichen Unterhaltspflicht.
  • Außerdem werden die vom Ehegatten auf diese Weise während der Ehe angesammelten Ersparnisse – sofern er diese nicht in Etablissements für alternatives Eheverhalten oÄ ausgibt – als gemeinsame Ersparnisse angesehen und der Aufteilung unterzogen. Damit bekommt die Ehefrau zumindest die Hälfte davon.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.