Wie verlierst du den Fall in drei Jahren?

Nichts erzürnt mehr die Gemüter zwischen zwei Exen mehr als das liebe Geld.

Nichts erzürnt mehr die Gemüter zwischen zwei Exen mehr als das liebe Geld. Dazu ein nettes Beispiel aus der Praxis:

 

Die vormals so verliebten Turteltäubchen konnten sich nicht auf die einvernehmliche Scheidung einigen, weil er deutlich weniger Unterhalt zahlen wollte als sie forderte. Sie wollte € 1.000,00 haben, er wollte € 400,00 zahlen. Idealerweise trifft man sich irgendwo in der Mitte, sagen wir bei € 600,00-700,00. Aber in diesem Fall: keine Chance auf eine Einigung. Jeder blieb stur, auch wenn ich selbst die Forderung meiner Mandantin für etwas „sportlich“ hielt, weil sein Einkommen, welches die Unterhaltsbemessungsgrundlage darstellt, einfach nicht so viel hergab. Dennoch trieb sie der unbändige Wille an, dem Verflossenen so viel Geld wie möglich abzuknöpfen, damit er die Etablissements des alternativen Eheverhaltens (die letztlich zur Scheidung geführt haben) nicht mehr so oft besuchen kann.

 

Wie ist es ausgegangen? Meine Mandantin hat gewonnen! Der untreue Ex wurde verpflichtet den geforderten Unterhaltsbetrag zu bezahlen. Warum?

 

Weil er während des jahrelangen Verfahrens eine Beförderung erhielt und damit ein weit höheres Einkommen erzielte als zum Zeitpunkt der Klagseinbringung. Damit ist zwar nicht der prozentuelle Unterhaltsanspruch gewachsen, aber dafür die Unterhaltsbemessungsgrundlage umso mehr, weshalb unterm Strich ein saftiger Betrag für meine Mandantin herauskam. Ganz nach ihrem Geschmack!

 

Und die Moral von dieser Geschichte? Hätten beide eine Vergleich geschlossen, in welchem ein fixer Betrag vereinbart worden wäre, hätte die Ex-Ehefrau niemals mehr die Einkommensnachweise gefordert und so nie von der Beförderung erfahren. Tja, dumm gelaufen!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.