Muss mein Kind vor Gericht aussagen?

Immer wieder begegnen mir (meistens) Mandantinnen, die von ihren (noch) Angetrauten oder dem Erzeuger des gemeinsamen Nachwuchses angedroht bekommen, dass die Kinder vorgeladen werden, sollte sie es wagen, eine Klage auf Scheidung oder einen Unterhaltsantrag einzubringen.

Immer wieder begegnen mir (meistens) Mandantinnen, die von ihren (noch) Angetrauten oder dem Erzeuger des gemeinsamen Nachwuchses angedroht bekommen, dass die Kinder vorgeladen werden, sollte sie es wagen, eine Klage auf Scheidung oder einen Unterhaltsantrag einzubringen. Verständlicherweise schreckt jede Mutter davor zurück, das eigene Kind einem derartigen Stress auszusetzen und verzichtet gleich lieber auf einen solchen Antrag oder Klage. Wie praktisch! Fall gewonnen!

 

In Wahrheit handelt es sich bei solchen Drohungen um einen ganz fiesen Trick, der gerne ausgenützt wird, um ein unangenehmes Verfahren zu vermeiden. Die Unwissenden unter euch glauben an eine solche Drohung und verzichten daher gleich zum Wohle der Lendenfrucht auf ein Gerichtsverfahren, bevor das Kind tatsächlich vor Gericht gezerrt werden müsste.

 

Die Wahrheit ist aber, dass in Scheidungsverfahren kein österreichisches Gericht die Kinder als Zeugen zulassen würde. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass beide Eltern die Kinder gerne als Zeugen hätten, würde der zuständige Richter/Richterin solchen Eltern eher das Jugendamt auf den Hals hetzen als die Kinder als Zeugen vorladen. Diese Gefahr besteht also schon mal nicht.

 

Was andere Verfahren betrifft, wie zB auf Kontaktrechtsregelung oder wegen Obsorge, kann die Meinung des Kindes ab einem gewissen Alter gut und wichtig sein. Aber auch da besteht die Gefahr nicht, dass das Kind vor Gericht aussagen muss. Dafür gibt es einen Kinderbeistand: Eine Vertrauensperson, die sich mit dem Kind auf einem neutralen Grund trifft und einfach mal plaudert, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. Und erst, wenn eine solche aufgebaut ist, wird nach der Meinung des Kindes zum jeweiligen Thema gefragt. Diese Meinung trägt dann der Kinderbeistand vor Gericht vor und das Kind muss dort niemals erscheinen.

 

Also, lasst euch nicht einschüchtern! Es gibt immer Mittel und Wege!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.