Lose Blätter - loses Erbrecht?

Neulich sah ich wieder auf einem Wohnwagen den Spruch „Reise vor dem Sterben, dann gibt’s nichts zum Erben“ und finde ihn immer noch genial!

Neulich sah ich wieder auf einem Wohnwagen den Spruch „Reise vor dem Sterben, dann gibt’s nichts zum Erben“ und finde ihn immer noch genial!

 

Wenn man es aber doch nicht schafft, alles vor dem Ableben auszugeben (auch wenn Mann oder Frau sich noch so sehr darum bemüht hat), dann wird es als Nachlass auf die Erben verteilt. Und wie es verteilt werden soll, bestimmt entweder das Gesetz oder das Testament. Gerade letzteres scheint geboten, wenn man nicht will, dass die unbeliebte Tante Mitzi etwas bekommt oder die frivole Ehefrau aus dem Jenseits erfahren soll, dass man doch über die Affäre Bescheid wusste und sie daher abstrafen will, indem man ihr viel weniger vermacht als das, womit sie schon fix gerechnet hat. Aber wie geht Testament eigentlich?

 

Nun, entweder schreibt man es von A bis Z eigenhändig zu Hause oder auf dem PC. Im ersten Fall benötigt man weder Zeugen noch sonstige Würdenträger, die es bestätigen. Beim letzteren – dem sog. fremdhändigen Testament – wird es etwas komplizierter. Nicht nur, dass dafür Zeugen benötigt werden (und damit die Gefahr besteht, dass diese der Ehefrau alles ausplaudern), sondern es müssen auch andere formale Voraussetzungen erfüllt werden.

 

So urteilte neulich der OGH, dass bei fremdhändigen Testamenten, die aus mehreren Blättern bestehen, besondere Vorsicht geboten ist. So muss diese Art von Testament die einzelnen Blätter so fest miteinander vereinen, dass der Austausch eines Blattes nicht ohne Zerstörung der gesamten Urkunde möglich ist. Und nein, eine Büroklammer reicht dafür nicht aus.

 

Wenn Ihr also ein bombenfestes Testament errichten wollt, dann am Besten beim Anwalt / bei der Anwältin Eures Vertrauens. Sonst wird Euer Wille auch nach dem Tod ignoriert und das ist auch nicht fein! 

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.