Was nicht auf dem Lohnzettel steht, zählt nicht als Einkommen!

Mit dieser Weisheit versuchte mich neulich ein bis zur Schmerzgrenze erfinderischer Vater zu überzeugen.

Mit dieser Weisheit versuchte mich neulich ein bis zur Schmerzgrenze erfinderischer Vater zu überzeugen. Er verdient ja offiziell in einer Baufirma und bekommt dafür einen Lohnzettel, woraus sich sein Einkommen ergibt. Was er nach Feierabend macht, geht niemanden etwas an. Schließlich gibt es dafür keine Belege.

 

Au contraire! Besonders erfinderische Parteienvertreter – und dazu zähle ich mich definitiv – legen dem Gericht selbstverständlich gerne alle Nachweise über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor. Da hilft es nicht zu behaupten, dass es für das Zusatzverdienst keine Lohnzettel gibt. Muss es auch nicht. Es genügen oft schon handschriftliche Notizen, aus welchen hervorgeht, wie viele Stunden im entsprechenden Monat geleistet wurden. Der daraus resultierende Betrag ist nur mehr klassische Mathematik im Sinne des Multiplizierens. Danach fehlt nur mehr die Grundlage der Mathematik, nämlich das addieren: Offizielles Einkommen + Zusatzeinkommen = Unterhaltsbemessungsgrundlage. Voila!

 

Daher wichtig: Sichert alle Aufzeichnungen. Sie können nützlich sein!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.