Mieses Karma

Manchmal nach einer Trennung benehmen sich Menschen einfach schlecht.

Manchmal nach einer Trennung benehmen sich Menschen einfach schlecht: Ein Klassiker bei einer Immobilie ist, dass ein Ehegatte extra nicht auszieht, keine Nutzungsentschädigung zahlt, sich nicht an den Kreditzahlungen beteiligt, keinen Zutritt zum Haus gewährt wenn Fotos für den Verkauf gemacht werden müssen und Interessenten nicht reinlässt.


Hinterher aber im Aufteilungsverfahren frech behauptet, das Haus sei unter Wert verkauft worden und mehr Geld will.


Der Fachterminus für dieses Verhalten ist „ venire contra factum proprium“, heißt, dass der Mensch sich widersprüchlich verhält.


Liegt so ein Verhalten vor und zeigt der Ehegatte null Kooperationsbereitschaft, kann er sich hinterher nicht auf einen höheren Hauswert bei der Aufteilung berufen, weil er selbst quasi als „Mangel am Haus“ durch sein ätzendes Verhalten Ursache für einen schlechteren Verkaufspreis war.


Dumm gelaufen. Also benehmt Euch!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.