Anwesenheitspflicht bei Scheidung?

Neulich fragte mich meine Mandantin, ob sie sich scheiden lassen könne, ohne dabei persönlich bei Gericht zu erscheinen.

Neulich fragte mich meine Mandantin, ob sie sich scheiden lassen könne, ohne dabei persönlich bei Gericht zu erscheinen. Auch wenn ich ihre persönliche Abneigung gegen die Visage des (noch) Ehegatten verstehe – schließlich musste sie diese erst kürzlich unfreiwillig auf zahlreichen Nacktfotos mit fremden Frauen entdecken – fällt die Antwort darauf dann doch nicht so zufriedenstellend für sie aus: Nein!

 

Wenn jemand die Scheidung begehrt und dabei auch das Verschulden des anderen behauptet, dann muss er dies auch unter Beweis stellen. Das bringt mit sich, dass man bei Gericht erscheinen muss und zum Verlauf der Ehe aussagen muss. Dabei kann man sich schwer vertreten lassen. Im Prinzip so ähnlich wie bei der Eheschließung: Auch da muss man persönlich antanzen.

 

Außer: Der verklagte Ehegatte gibt in seiner Klagebeantwortung sofort alles zu und gesteht seine Verfehlungen. In diesem Fall wäre ein Urteilsspruch ohne Einvernahmen der Streitteile möglich, wiewohl mir ein solcher Fall noch nicht untergekommen ist.

 

Diese Geständnisfreudigkeit würde allerdings so eine schwere Scheidung verhindern und damit auch viel Leid ersparen. Naja, träumen wird man wohl noch dürfen….

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