Zeit aufzustehen und zu gehen!

Die Ehe ist in zwei wesentlichen Gesetzbüchern geregelt: Im Allg. Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Ehegesetz (EheG). Diese Gesetze sind nicht nur umfangreich sondern auch seeeeeeehr alt. Allein das zeigt schon, dass sich im Laufe der Jahre viele kluge Köpfe viele sinnvolle Gedanken über die Ehe gemacht haben. Weitere (meistens) kluge Köpfe haben dann nachgebessert und ausgeweitet… Stichwort: Novellen!

Die Ehe ist in zwei wesentlichen Gesetzbüchern geregelt: Im Allg. Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Ehegesetz (EheG). Diese Gesetze sind nicht nur umfangreich sondern auch seeeeeeehr alt. Allein das zeigt schon, dass sich im Laufe der Jahre viele kluge Köpfe viele sinnvolle Gedanken über die Ehe gemacht haben. Weitere (meistens) kluge Köpfe haben dann nachgebessert und ausgeweitet… Stichwort: Novellen!

 

Auf diese Art und Weise ist ein umfangreiches Regelwerk entstanden, das den Eheleuten sagt, was, wie und warum vieles aufzuteilen ist, wenn man doch irgendwann einander nicht mehr riechen kann und deswegen nicht mehr miteinander leben möchte. Es wird auch gesagt, in welchen Fällen man Unterhalt zahlen muss.

 

Hier ein kleiner Hinweis an die männlichen Follower: Auch wenn die Frau jahrelang „nur“ den Haushalt geschmissen und die Kinder versorgt hat, hat sie dennoch zum gemeinsamen Vermögen beigetragen, da Ihr ohne saubere Hemden und geschmierte Brote ja nicht das Vermögen hättet erarbeiten können!

 

Kommt also eine Frau zu mir und zeigt mir den Entwurf eines Ehevertrages, den sie unterschreiben soll, in welchem steht, dass sie auf alles verzichten soll, dann stellt dieser Vertrag einen direkten Angriff auf ihre Menschenwürde dar und ist komplett inakzeptabel.

 

In diesem Fall ist es also egal, ob der andere Dir verspricht, dass es eigentlich nur ein „Standardvertrag“ sei und sowieso alles geteilt wird, weil er Dich ohnehin liebt. Mein Rat in diesem Fall: Aufstehen und Gehen!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.