Der Unterhalt ist aus!

Immer wieder bekomme ich hoffnungsvolle Nachrichten von geschiedenen Ehegatten, die das Pech hatten, im Scheidungsverfahren (selbstverständlich zu Unrecht) die Schuld am Scheitern der Ehe abbekommen zu haben, die mir eifrig berichten, dass die Ex einen Neuen hat. Warum diese Aufgeregtheit?

Immer wieder bekomme ich hoffnungsvolle Nachrichten von geschiedenen Ehegatten, die das Pech hatten, im Scheidungsverfahren (selbstverständlich zu Unrecht) die Schuld am Scheitern der Ehe abbekommen zu haben, die mir eifrig berichten, dass die Ex einen Neuen hat. Warum diese Aufgeregtheit?

 

Nun, als (zumindest) überwiegend Schuldiger am Scheitern der Ehe ist man gegenüber dem anderen Ehegatten unterhaltspflichtig. Und zwar lebenslang… (an dieser Stelle höre ich eigenartigerweise immer wieder Vergleiche mit Mördern, die zwar lebenslang bekommen, aber nach spätestens 25 Jahren wieder freikommen). Im Unterhaltsrecht bedeutet aber lebenslang eben lebenslang. AUSSER: Der Ehegatte, der dankend den Unterhalt kassiert, geht eine neue Lebensgemeinschaft ein oder gar heiratet wieder.

 

Im ersten Fall ruht der Unterhalt so lange, solange die neue Liebe währt. Er lebt aber wieder auf, wenn sich der neue Lebenspartner nun doch als Fehlschuss erweist. Im zweiten Fall (neue Heirat) ist es mit dem Unterhalt endgültig vorbei. 

 

Wenn man also Glück hat bedeutet „lebenslang“ im Unterhaltsrecht nun doch nicht bis ans Ende der Tage… und wird früher von seiner Last befreit als ein verurteilter Mörder ;)

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.