Wie bekomme ich die Ehewohnung?

Leben Eheleute mit den Kindern seit Ewigkeiten in einer Wohnung, ist die vor Urzeiten vereinbarte Miete meist charmant gering. Man denke nur an den Friedenszins.

Leben Eheleute mit den Kindern seit Ewigkeiten in einer Wohnung, ist die vor Urzeiten vereinbarte Miete meist charmant gering. Man denke nur an den Friedenszins.


Auch wenn nach einer Trennung kein Stein mehr auf dem anderen bleibt, so bleibt zumindest die Miete weiterhin günstig. Damit ist der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte mit den Kindern finanziell nicht besonders belastet. Was aber, wenn der Mietvertrag auf beide läuft? Irgendwann will der ausgezogene Ehegatte nicht mehr Mieter der Wohnung sein und das Haftungsrisiko tragen. Was man ja auch verstehen kann.


Wenn einer also aus dem Mietvertrag aussteigt, steigt dann automatisch die Miete? Nun diese Befürchtung kann ich Euch nehmen.


Wenn ein Ehegatte im Rahmen des Scheidungsvergleiches seine Mietrechte an der Ehewohnung auf den anderen Ehegatten überträgt, so wird der verbliebene Ehegatte nunmehr zum Alleinmieter der Wohnung. Dagegen kann der Vermieter weder ein Veto einlegen, noch die Miete erhöhen, denn der Vertrag bleibt der gleiche. Wichtig ist nur, dass der Mietvertrag bisher auf beide Ehegatten lief.

 

Lief der Mietvertrag hingegen nur auf einen Ehegatten und ausgerechnet dieser zieht aus, kann er zwar die Mietrechte auf den anderen Ehegatten übertragen, aber nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Auf den Mietvertrag ist das Mietrechtsgesetz anwendbar (Einfamilienhäuser scheiden daher aus)
  2. Beide haben mind. 2 Jahre in dieser Wohnung gelebt
  3. Einigung unter den Ehegatten, dass der bisherige Alleinmieter tatsächlich auszieht

 

In diesen Fällen, dann sich der Vermieter zwar sehr ärgern, die Miete erhöhen darf er aber nicht…

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.