Überraschung vor Gericht!

Heute war ich wieder mal verhandeln. In einer Scheidungssache. Einvernehmlich sollte es werden. Klar, denn die einvernehmliche Scheidung ist ja die schnellste, unkomplizierteste und letztendlich die billigste Variante, um sich selbst wieder auf den Singlemarkt zu schmeißen.

Heute war ich wieder mal verhandeln. In einer Scheidungssache. Einvernehmlich sollte es werden. Klar, denn die einvernehmliche Scheidung ist ja die schnellste, unkomplizierteste und letztendlich die billigste Variante, um sich selbst wieder auf den Singlemarkt zu schmeißen.

 

So fragte dann der Richter die Parteien, ob sie seit mindestens sechs Monaten die eheliche Gemeinschaft aufgelöst haben, sprich auch wenn sie miteinander noch miteinander wohnen, trotzdem davon ausgehen, dass sie seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr wie Ehemann und Ehefrau leben. Die – wie ich später erfahren musste – wahrheitsgemäße Antwort der Eheleute war: „NEIN, wir haben miteinander noch regelmäßig noch Spaß im Schlafzimmer, zuletzt vorgestern…“ BAM! Groß war dann die Überraschung als der Richter die einvernehmliche Scheidung verweigern wollte, da die wesentlichste Voraussetzung dafür nun dahin war…

 

Nun, es braucht dann wohl doch noch einen Anlauf für diese Scheidung und den Eintritt in den Singlemarkt. Wir sehen uns in sechs Monaten wieder und bis dahin schön die Finger voneinander lassen…

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.