Wer muss die Kosten der Kinderbesuche tragen?

Grundsätzlich muss der kontaktberechtigte Elternteil sämtliche Kosten des Besuches seiner Schätze aus eigenem tragen. Dazu zählt die Hin- und Rückreise, der Transport des Kindes, seine Verpflegung, eigene Übernachtungskosten und natürlich auch das Popcorn, Cola und die Kinokarten.

Grundsätzlich muss der kontaktberechtigte Elternteil sämtliche Kosten des Besuches seiner Schätze aus eigenem tragen. Dazu zählt die Hin- und Rückreise, der Transport des Kindes, seine Verpflegung, eigene Übernachtungskosten und natürlich auch das Popcorn, Cola und die Kinokarten.

Nichts ist also mit der kreativen Idee eines Kindesvaters, der nun plötzlich meinte, dass ihm die Kindesmutter das Kind jedes zweite Wochenende bringen möge, weil die Reisekosten zu hoch und die Reise viel zu anstrengend sei. Dazu müsste sie pro Richtung rund 300 km weit fahren… mit einem 1,5 Jährigen. Klar! Das ist für das Kind natürlich nicht anstrengend und kostet die Mutter auch nichts. Ehrlich… manchmal fehlen einem die Worte…

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