Anwaltsdilemma

Familienrechtssachen und Scheidungen rufen aus verständlichen Gründen nicht nur bei den Beteiligten selbst, sondern zuweilen auch bei Zeugen heftige Emotionen hervor. Sowohl bei Gericht als auch in der Abgeschiedenheit der Kanzlei sehe ich regelmäßig Trännen (ja, auch bei Männern). Nicht nur einmal würde ich bei den Erzählungen der Mandanten mitheulen, aber das ist nicht meine Aufgabe. Als Anwältin muss ich einen klaren Kopf behalten und das beste Szenario wählen… gänzlich ohne Emotionen.

 

Genau… Das beste Szenario… Was bedeutet das?

Familienrechtssachen und Scheidungen rufen aus verständlichen Gründen nicht nur bei den Beteiligten selbst, sondern zuweilen auch bei Zeugen heftige Emotionen hervor. Sowohl bei Gericht als auch in der Abgeschiedenheit der Kanzlei sehe ich regelmäßig Trännen (ja, auch bei Männern). Nicht nur einmal würde ich bei den Erzählungen der Mandanten mitheulen, aber das ist nicht meine Aufgabe. Als Anwältin muss ich einen klaren Kopf behalten und das beste Szenario wählen… gänzlich ohne Emotionen.

 

Genau… Das beste Szenario… Was bedeutet das?

 

Ist der vom (meistens verletzten) Mandanten/Mandantin bevorzugte Weg tatsächlich der beste? Ist also zB ein Obsorgestreit tatsächlich das, was das Beste ist? Warum wird wirklich um die Obsorge oder das Kontaktrecht gestritten? Wegen der Kinder oder wegen der verletzten Gefühle?

 

Häufig kommen zu mir Mandanten, die das Kind „als Waffe“ benützen wollen. Die einen machen das ganz gezielt andere wiederum unabsichtlich als Ausfluss verletzter Gefühle.

 

Wo liegt jetzt mein Dilemma? Schließlich wer zahlt, schafft an… oder?

 

Das Problem liegt darin, dass ich bei solchen Spielchen nicht mitmache. Gerade in Familienrechtsangelegenheiten geht es vorranging um das Kindeswohl und auch für mich ist es die höchste Priorität. In solchen Fällen versuche ich es also auch den Eltern zu erklären und hoffe, dass ich nicht auf taube Ohren stoße.

 

Nicht jedem gefällt dieser Zugang. Zum Glück sind wir nicht aufeinander angewiesen (sofern es sich um keine Verfahrenshilfe handelt) und der Mandant kann sich einen neuen Anwalt suchen.

 

Was meint Ihr? Soll der Anwalt/Anwältin bedingungslos die Wünsche des Mandanten erfüllen? Ich bin gespannt auf Eure Meinungen…

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.