In 73 Tagen ist Weihnachten!

h versuche Jahr für Jahr ernst zu bleiben, als besonders kreative Elternteile, die bisweilen den Unterhalt für die Kinder zahlen (müssen) mit Anfragen kommen, ob sie denn den Wert der Weihnachtsgeschenke auf die Unterhaltszahlungen anrechnen können? WHAT?!?

Ich versuche Jahr für Jahr ernst zu bleiben, als besonders kreative Elternteile, die bisweilen den Unterhalt für die Kinder zahlen (müssen) mit Anfragen kommen, ob sie denn den Wert der Weihnachtsgeschenke auf die Unterhaltszahlungen anrechnen können? WHAT?!?

 

Warum ich das schreibe? Bald ist Weihnachten und so sicher wie das Weihnachtswunder kommen eben auch diese Fragen. Deshalb schon vorab: Geschenk ist Geschenk und Unterhalt ist Unterhalt! Basta! Der Unterhalt dient dazu, die Grundbedürfnisse des Kindes, wie ein Dach über dem Kopf, Essen auf dem Teller oder ein Gewand gegen die Kälte, zu befriedigen. Wie ein Fahrrad, das vom „Christkind“ gebracht wurde, die Grundbedürfnisse sichert, muss mir erst einmal erklärt werden. Ich verstehe es einfach nicht! Immerhin versteht es auch der Oberste Gerichtshof nicht, der diese Frage auch schon mal behandeln musste und zum gleichen Ergebnis gelangt ist.

 

Bitte nur eins nicht falsch verstehen: Geschenke sind weiterhin gerne willkommen!

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