Wenn der Kuckuck einmal anklopft!

Statistisch gesehen, stammen ca. 2% aller Kinder nicht von jenem Vater ab, der in der Geburtsurkunde aufscheint. Dunkelziffer ist freilich unbekannt. Grundsätzlich ist diese Statistik beruhigend, wiewohl diese Erkenntnis für den im Einzelfall betroffenen Mann umso schlimmer. Der Erzählung nach, war dies der Grund, warum Falco in eine Lebenskrise stürzte und seine Musikkarriere bergab ging.

Statistisch gesehen, stammen ca. 2% aller Kinder nicht von jenem Vater ab, der in der Geburtsurkunde aufscheint. Dunkelziffer ist freilich unbekannt. Grundsätzlich ist diese Statistik beruhigend, wiewohl diese Erkenntnis für den im Einzelfall betroffenen Mann umso schlimmer. Der Erzählung nach, war dies der Grund, warum Falco in eine Lebenskrise stürzte und seine Musikkarriere bergab ging.

 

Menschlich verwerflich ist freilich, wenn die Frau wohlwissend um das Gegenteil einem Mann fröhlich verkündet, dass er bald Vater wird. Dieser erfreut sich am Vaterdasein zumindest bis zum Augenblick, wo die ersten Zweifel aufkommen. Meistens liefert das völlig andere Aussehen des vermeintlich eigenen Kindes den ersten Anhaltspunkt für die Zweifel. Doch Achtung! Dieser Augenblick ist auch rechtlich relevant!!!

 

Gemäß § 154 ABGB kann die Vaterschaft auf Antrag für rechtsunwirksam erklärt werden, wenn der bisher geglaubte Vater beweist, dass das Kind doch nicht von diesem abstammt. Dazu ist ein formloser Antrag bei Gericht notwendig. Im Zuge dieses Verfahrens wird dann ein DNA-Gutachten eingeholt, welches zweifelsfrei (also nahezu zweifelsfrei, denn mit 99,9999%-iger Wahrscheinlichkeit), feststellt, ob das Kind tatsächlich die Frucht der eigenen Lenden ist.

 

Und hier kommt das ABER: Dieser Antrag muss binnen zwei Jahren ab Entdeckung der Täuschung, des Irrtums oder der Kenntnis von Umständen, die die Vaterschaft in Zweifel ziehen, gestellt werden!!! Danach gilt: Was liegt das pickt und die Vaterschaft bleibt für alle Zeiten bestehen… und damit auch alle anderen Konsequenzen wie Unterhalt sowie das gesetzliche Erbrecht.

 

Im Zweifel also besser gleich den Antrag stellen und nicht den Kopf in den Sand stecken, weil man der Wahrheit besser nicht ins Gesicht schauen will! Schließlich schaut man dem Kind auch weiterhin ins Gesicht…

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.