Scheidung auch vom Hund?

An dieser Stelle musste ich kurz an eine liebe Kollegin denken, welche sich für die vierbeinigen Scheidungskinder mit ganzem Herzen einsetzt und kämpft wie eine Löwin. Aber im ernst: Was passiert mit dem Hund, wenn sich Eheleute scheiden lassen. Gibt es da Kontaktrecht? Unterhalt? Oder gar Obsorgeregelungen?

An dieser Stelle musste ich kurz an eine liebe Kollegin denken, welche sich für die vierbeinigen Scheidungskinder mit ganzem Herzen einsetzt und kämpft wie eine Löwin. Aber im ernst: Was passiert mit dem Hund, wenn sich Eheleute scheiden lassen. Gibt es da Kontaktrecht? Unterhalt? Oder gar Obsorgeregelungen?

 

Nun, so sehr es viele schmerzt (auch mich als langjährige Hundebesitzerin) ein Hund wird von der Rechtsordnung immer noch als SACHE betrachtet und auch so behandelt. Es gibt daher keine Obsorge, keine vorgesehenen Kontakte oder gar Unterhaltszahlungen. Es bleibt daher vorrangig in der Hand der Eheleute und ehemaliger Hundeeltern zu regeln, wer den Hund am Ende bekommt. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder ganz bei Einem oder zur Gänze beim Andren oder eben abwechselnd. Und wenn man sich nicht einigen kann, dann muss eben der Richter entscheiden. Dabei wird der Hund aber nicht angehört…

 

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.