Kind auf Werkseinstellungen zurückgesetzt!

Oft, wenn man in den Einstellungen von manchen Geräten nicht weiterkommt, setzt man diese einfach auf Werkseinstellungen zurück. Zack, und alles beginnt von vorne. Eigentlich ganz praktisch, oder?

Oft, wenn man in den Einstellungen von manchen Geräten nicht weiterkommt, setzt man diese einfach auf Werkseinstellungen zurück. Zack, und alles beginnt von vorne. Eigentlich ganz praktisch, oder?

 

Anders schaut es aber bei Kindern aus. Da plagt man sich mit jahrelanger mühsamer Erziehungsarbeit und bringt dem Nachwuchs bei, nicht mit vollem Mund zu sprechen, das Messer nicht abzuschlecken, die Ohren des Hundes nicht zu verkleben, nicht auf dem Tisch zu tanzen, die Mama nicht an zu spucken oder nicht im Bett zu essen… an dieser Stelle könnte ich die Liste unendlich fortführen (kennt Ihr das?).

 

Anders ist es bei den Großeltern. Dort dürfen die Kinder einfach alles. Sobald man versucht leise Kritik anzubringen, wird man mit sofortiger Wirkung abgestraft und ermahnt, dass die Großeltern dafür da sind, um Kindern alles zu erlauben. Ergebnis: Nach spätestens zwei-drei Tagen bei den Großeltern sind die Kinder – zumindest temporär – auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und die mühsame Erziehungsarbeit geht wieder von vorne los!

 

Nicht cool wird es aber, wenn sich die Eltern scheiden lassen und der Groll gegen den Ex-Ehepartner auch bei den Großeltern mit voller Wucht durchschlägt. Dass sie Großeltern dann schlecht oder abfällig über ein Elternteil vor dem Kind reden, kommt öfter vor als man glaubt. Da wundere ich mich selbst manchmal.

 

Genau dazu hat der OGH schon mal entschieden, dass der Kontakt zu Oma und Opa einzuschränken ist, wenn diese dermaßen mit den Eltern zerstritten sind, dass das Kind dadurch in einen Loyalitätskonflikt geraten würde. Das entspricht einfach nicht dem Kindeswohl. Zwar gibt es auch das Recht der Großeltern auf Kontakt zu den Enkelkindern, da hat aber das Kindeswohl Vorrang. Nicht cool also!

 

Richtig so! Bleibt freundlich!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.