Wer ist schuld am Scheitern der Ehe?

Oft höre ich, vor allem in Erstgesprächen, folgenden Satz: „Ich brauche eine Scheidung aus seinem Verschulden, denn er soll nichts bekommen“.

 

 

Oft höre ich, vor allem in Erstgesprächen, folgenden Satz: „Ich brauche eine Scheidung aus seinem Verschulden, denn er soll nichts bekommen“.

 

Ich verstehe, hier treffen verletzte Gefühle auf das bittersüße Gefühl der Rache. Als betrogene Ehefrau, die nach eigener Ansicht freilich nichts falsch gemacht hat, suhlt man sich allzu gerne in den wildesten Rachefantasien, welche mal mehr, mal weniger blutrünstig ausfallen. Glaubt mir, angesichts mancher Rachepläne, die ich zu hören bekomme, schaut Putin und seine „Spezialoperation“ vergleichsweise wie ein Kindergeburtstag aus. Nichts ist antreibender als das verletzte Ego und das Bedürfnis nach Rache.

 

Das Gesetz kennt diese Rechnung aber nicht. Denn das Verschulden am Scheitern der Ehe ist kein Kriterium für die Vermögensaufteilung nach der Scheidung. Deswegen gibt es auch nicht mehr vom Familiensilber. Einzig und allein wird am (zumindest überwiegenden) Verschulden die Unterhaltsfrage geknüpft. Wer schuld ist, zahlt Ehegattenunterhalt. Zumindest ein kleines Trostpflaster….

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.