Auf wen hören?

Neulich hatte ich wieder eine Unterhaltsverhandlung, bei welcher ich die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegen einen beratungsresistenten Vater durchsetzen musste. Und obwohl die Unterhaltsberechnung relativ klar geregelt ist (Prozentsatz vom Einkommen) bot der erzeugungs- aber nicht zahlungswillige Vater lediglich die Hälfte des sich rechnerisch ergebenden Betrages an.

Neulich hatte ich wieder eine Unterhaltsverhandlung, bei welcher ich die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegen einen beratungsresistenten Vater durchsetzen musste. Und obwohl die Unterhaltsberechnung relativ klar geregelt ist (Prozentsatz vom Einkommen) bot der erzeugungs- aber nicht zahlungswillige Vater lediglich die Hälfte des sich rechnerisch ergebenden Betrages an.

Und obwohl der Rechtspfleger (so etwas wie Richter in Unterhaltssachen) alles Mögliche versuchte, um einen Vergleich herbeizuführen, blieb dieses sture Exemplar von einem Vater dabei: Er zahlt nur die Hälfte. Basta! Dabei hatte man auch wirklich das Gefühl, dass ihn nicht einmal die vier apokalyptischen Reiter von seiner Überzeugung abbringen könnten.

 

An dieser Stelle komme ich zum Punkt: Die Rolle des Vertreters/Anwalts eines solchen Mandanten. Dabei muss ich der Frau Kollegin meinen höchsten Respekt zollen, da sie alles Mögliche versuchte, damit die Verhandlung mit dem bestmöglichen Ergebnis für ihren Klienten endet. Sie bot sogar um kurze Unterbrechung, damit sie dem unnachgiebigen Erzeuger unter vier Augen alle möglichen Szenarien des Verfahrensausgangs erklären konnte.

 

Das Ende vom Lied: Stur bleibt stur und gibt nicht nach. Der kreative Erzeuger war zwar sehr darum bemüht, Ausreden zu finden, warum er nicht mehr als die Hälfte zahlen könne, einen höheren Betrag bot er aber letztendlich nicht an. Dies obwohl die verfahrensgeplagte Kindesmutter sogar bereit war, sich auf einen etwas niedrigeren Betrag zu einigen. Die Verhandlung wurde beendet, die Entscheidung ergeht schriftlich.

 

Aus der Perspektive meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass die Entscheidung nicht zu seinen Gunsten ausgehen wird. Seine Anwältin, die ebenfalls sehr erfahren ist, weiß das auch.

 

Warum schreibe ich das? Zunächst für meine potentiellen Mandanten: Bitte hört darauf, was Euer Anwalt Euch zu sagen hat. Er/sie hat Erfahrung, kennt die Gesetze, kennt die Rechtsprechung und die Beweiswürdigung. Vertraut mir!

 

Und für meine KollegInnen: Zeigt Euren Mandanten das für ihn/sie beste Szenario auf und informiert über die Konsequenzen. Gerade, weil wir emotionslos in diese Streitigkeiten reingehen, können wir die Situation nüchtern betrachten, dies mit der gebotenen Erfahrung und Wissen. Nicht immer gelingt es uns, die eigenen Mandanten zu überzeugen, aber versuchen sollten wir es immer!

Zur zur Übersicht der Einträge zu Familienrecht und Scheidung.

Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.