Erbrecht bei Patchwork-Familien

Immer öfter begegne ich Patchwork-Familien. Meistens sind es ganz toll zusammengewachsene Familienverbände, die in Sachen Liebe und Vertrauen echten Familien in nichts nachstehen. Aber wie ist es, wenn einer das Zeitliche segnet? Erben die anderen automatisch?

Immer öfter begegne ich Patchwork-Familien. Meistens sind es ganz toll zusammengewachsene Familienverbände, die in Sachen Liebe und Vertrauen echten Familien in nichts nachstehen. Aber wie ist es, wenn einer das Zeitliche segnet? Erben die anderen automatisch?

 

Nun, das Erbrecht kennt den Begriff Patchwork-Familie (noch) nicht. Sollte also kein Testament vorhanden sein, so tritt das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Demnach sind nur jene Personen erbberechtigt, die mit dem Erblasser (also dem Verstorbenen) tatsächlich verwandt sind. Das kann durch Heirat, Adoption oder biologische Abstammung (Eltern / Kinder / Geschwister / Tante / Onkel) sein.

 

Neulich hatte ich wieder einen Fall, wo mein äußerst liebenswürdiger Mandant verstorben ist, der mit einer Lebensgefährtin nicht nur seine Kinder aus erster Ehe, sondern auch ihre Kinder aus vorheriger Beziehung sowie ein gemeinsames Kind aufzog. Eine große glückliche Familie sozusagen. So weit so gut. Bis sich nach seinem Dahinscheiden herausstellte, dass er sich von seiner ersten Ehefrau nie scheiden ließ. Auch wenn die Beiden schon längst getrennte Wege gingen (und auch die neuen Beziehungen des jeweils anderen akzeptierten) waren sie nach wie vor verheiratet. Es wurde kein Testament errichtet. Ergebnis: Das Vermögen des Verstorbenen ging an seine Ehefrau sowie seine leiblichen Kinder. Die jahrelange Lebensgefährtin, mit welcher er zusammen ein Haus gebaut und eine neue Familie gegründet hat sowie ihre Kinder, die er wie eigene von klein auf aufgezogen hat, gingen hingegen leer aus.

 

Die Lehre aus dieser Geschichte: Gerade bei besonders komplizierten Familienverhältnissen ist es empfehlenswert, sich einen kompetenten Rat zu holen, damit man weiß, was alles passieren kann.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.