Wie lange dauert die Scheidung?

Die klassische Juristenantwort darauf lautet: Es kommt darauf an!

Die klassische Juristenantwort darauf lautet: Es kommt darauf an!

 

In erster Linie hängt es davon ab, wie streitlustig die beiden Akteure sind. Je weniger streitlustig, desto schneller. So dauert eine halbwegs harmonische, einvernehmliche Scheidung in der Regel zwischen vier und sechs Wochen.

 

Trifft man aber auf besonders verbissene Exemplare, wo es um das sprichwörtliche Prinzip gestritten wird, so kann es vier bis sechs nicht Wochen, sondern Ewigkeiten dauern. Zum einen muss also das erstinstanzliche Verfahren vor dem Bezirksgericht durchgeführt werden. Dort wird lang und breit mit Dreck herum geworfen und der Richter muss am Ende feststellen, wer der Böse und wer noch böser war. Je nachdem, ob dieses Urteil akzeptiert wird, geht man (ziemlich sicher) in Berufung. In der Berufungsinstanz gibt es drei Möglichkeiten: Das Urteil wird bestätig, es wird umgedreht oder die ganze Sache zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückgeschickt. In den ersten zwei Fällen gibt es dann noch die Möglichkeit einer Revision an den Obersten Gerichtshof, welcher dann die allerletzte Instanz ist. Aber auch dieser kann noch sagen, dass die Sache wieder zurück an den Start muss.

Ihr seht schon: Das kann ewig dauern! Und da sprechen wir noch gar nicht von der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder des ehelichen Vermögens. Diese kann erst starten, wenn die Scheidung durch ist… und dann geht der ganze Spaß von vorne los.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.