It’s Magic!

In vielen der gerichtlichen Obsorge-und Kontaktrechtsverfahren gibt es ihn: den Magic Moment, in dem das Gericht ein kinder- oder familienpsychologische Gutachten zur Prüfung der Fragen rund ums Kindeswohl anordnet, was bei fast allen Eltern ein mehr als mulmiges Gefühl verursacht.

In vielen der gerichtlichen Obsorge-und Kontaktrechtsverfahren gibt es ihn: den Magic Moment, in dem das Gericht ein kinder- oder familienpsychologische Gutachten zur Prüfung der Fragen rund ums Kindeswohl anordnet, was bei fast allen Eltern ein mehr als mulmiges Gefühl verursacht.


Zu jedem gut gemachten Gutachten findet nämlich nicht nur eine Interaktionsbegutachtung zwischen Elternteil und Kind statt, sondern auch mindestens ein Einzelgespräch mit dem Kind und den Eltern.

Wer Kinder hat, weiß um die Gefahren: je phantasiebegabter das Kind umso mehr erzählt es gelegentlich die unglaublichsten Geschichten und so findet manchmal schon völlig grundlos im montäglichen Erzählkreis der Volksschule eine akute Gefährdung des eigenen Rufes statt.

 

Ich kenne Eltern, die zur Verhinderung solcher Katastrophen über den Einbau von geheimen Abhörvorrichtungen nachdenken, die strategische Vergrößerung von Schlüssellöchern erwägen oder es gelegentlich auch tun.

 

Aber: Dies ist keine gute Idee!

 

So zeugt sie nicht nur von mangelndem Selbstbewusstsein und Cojones, sondern man verlässt den tugendhaften Pfad des Rechts.


Grundsätzlich gilt es immer, die Belange des Geheimnis- und Persönlichkeitsschutzes des zu Untersuchenden zu berücksichtigen. Was natürlich auch für Kinder gilt. Auch wäre es unter dem Aspekt der Waffengleichheit nicht gut auf der einen Seite ein Elternteil oder Begleitperson zuzulassen und auf der anderen nicht, was garantiert zu tumultuarischen Auseinandersetzungen führen würde.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.