Mit Zwang zum Erfolg!

In der letzten Zeit bekomme ich immer öfter die Frage, was man tun kann, wenn der einst so fortpflanzungsfreudige Erzeuger nicht mehr willens ist, für den gemeinsamen Sprössling Unterhalt zu bezahlen?

In der letzten Zeit bekomme ich immer öfter die Frage, was man tun kann, wenn der einst so fortpflanzungsfreudige Erzeuger nicht mehr willens ist, für den gemeinsamen Sprössling Unterhalt zu bezahlen? Ganz abgesehen von der Tatsache, dass getrennt lebende Eltern die PFLICHT haben, einen Geldunterhalt zu leisten, hat sich diese doch offenbar noch nicht sehr herumgesprochen. Wie kann man also die Umkehr der Zahlungsbereitschaft herbeiführen?

 

Nun, gar nicht! Aber es gibt trotzdem Mittel und Wege, um an die Unterhaltszahlungen zu kommen, nämlich durch einen sog. Unterhaltsvorschuss. Aber was ist es eigentlich?

 

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von Minderjährigen, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall springt der Staat ein und zahlt an Stelle des zahlungsunwilligen Unterhaltsverweigerers den Unterhalt für das Kind aus. Somit bleibt der (meist) alleinerziehenden Mutter erspart, aufwendige und teure Exekutionsverfahren zu führen, um an den geschuldeten Unterhalt zu kommen. Diesen holt sich eben der Staat vom säumigen Vater oder Mutter zurück und trägt auch das Risiko der Einbringlichkeit. 

 

Wichtige Voraussetzung ist: Die Höhe des Unterhalts muss bereits feststehen (durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung. Weiters muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und entweder die österr. oder eine EU-/EWR-Staatsbürgerschaft besitzen.

 

Gibt es auch bei Euch Unterhaltsschulden?

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.