Streit um die Schule?

Wenn man als Eltern einig ist, kein Problem. Doch falls nicht?

Jetzt werden Kinder wieder für die (weiterführenden) Schulen angemeldet.


Wenn man als Eltern einig ist, kein Problem. Doch falls nicht?


So stritten getrennte Eltern neulich erbittert über die Anmeldung zum Gymnasium am Wohnort des Vaters, der - ganz Karrierist - eine solide Bildung als Start für das Leben des Kindes als unerlässlich hielt und die Mutter für zu unfähig das Kind aufs echte Leben vorzubereiten.

Die Mutter war sanft & liebenswürdig, lebte auf dem Bauernhof mit Tieren und sah das notenmässig eher im unteren Drittel angesiedelte Kind lieber auf der Waldorfschule an ihrem Wohnort, wo Kindlein mit seinen bisherigen Volksschulfreunden im kuschelig-pädagogischen Konzept ohne Noten und mit viel Musikförderung besser gedeihen konnte, was dem Vater zutiefst widerstrebte. Und nun?


Die Entscheidung der Schulwahl kann auf Antrag vom Gericht auf ein Elternteil übertragen werden. Dabei werden vom Gericht besonders viele Kriterien überprüft. Freilich wird dabei natürlich auch Wohl und Wille des Kindes berücksichtigt.


Stellt man einen solchen Antrag sollte man gut vorbereitet sein und sowohl das pädagogische Konzept, die Eigenheiten des Kindes und die Geeignetheit für die gewünschte Schule und sinnige Ausführungen zum sozialen Umfeld parat haben.


So konnten wir erreichen, dass die Entscheidungsbefugnis auf die Mutter übertragen wird, weil der Vater keine sinnigen Argumente im obigen Sinne für die von ihm gewünschte Schule vortragen konnte. Bloße Ablehnung aus Überzeugung reicht nicht.


Erkenne Dein Kind!

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.