Das Mysterium des Unterhaltserhöhungsantrages!

Hast Du schon länger vor, den Unterhalt, den der Kindesvater (mehr oder weniger) freiwillig zahlt zu überprüfen oder zu erhöhen? Trau Dich! Es ist nicht so schwer!

Hast Du schon länger vor, den Unterhalt, den der Kindesvater (mehr oder weniger) freiwillig zahlt zu überprüfen oder zu erhöhen? Trau Dich! Es ist nicht so schwer! Dafür musst Du gar nicht wissen, ob der Kindesvater in der Zwischenzeit mehr verdient (das würde nämlich die sog. Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöhen, also den Betrag von dem man die Prozente berechnet).

 

Neulich musste ich nämlich einen unwilligen Kindesvater erleben, der schlicht und einfach die Vorlage seiner letzten 12 Lohnzettel ohne Grund verweigert hat. Viele Mütter würden an dieser Stelle einfach verzweifeln, denn ohne aktuellem Einkommen, kann man den Unterhalt nicht neu berechnen, oder?

Dagegen gibt es ein einfaches Mittel: Ein Antrag an das Bezirksgericht Eures Wohnsitzes. Darin wird zunächst beantragt, dem Kindesvater aufzutragen, seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vorzulegen (Achtung: Bei Selbstständigen der letzten 36 Monate). Das Gericht erledigt dann alles weitere für Euch: Der Kindesvater wird aufgefordert und der Unterhalt neu berechnet.

 

Ein höherer Unterhalt kommt dabei immer dann raus, wenn der Unterhaltspflichtige mehr verdient als bei der letzten Berechnung und wenn das Kind gewisses Alter erreicht, weshalb die Prozente steigen. Hier nochmal eine Erinnerungsstütze:

0 bis 6 Jahre à 16%

6 bis 10 Jahre à 18%

10 bis 15 Jahre à 20%

Ab 15 Jahren à 22%

 

Diese Prozentsätze reduzieren sich bei weiteren Unterhaltspflichten

  • für jedes weitere Kind unter 10 Jahren um jeweils 1 %
  • für jedes weitere Kinder ab 10 Jahren um jeweils 2 %
  • für die (geschiedene) Ehefrau um bis zu 3 %.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.