Ferienzeit ist Streitzeit!

Besonders bei getrennt lebenden Eltern – ich möchte an dieser Stelle das Streitpotenzial der gemeinsam lebenden Eltern wirklich nicht schmälern, falls sich jemand übergangen füllt – kommt es im Vorfeld der Ferien gerne und oft zum Zwist.

Besonders bei getrennt lebenden Eltern – ich möchte an dieser Stelle das Streitpotenzial der gemeinsam lebenden Eltern wirklich nicht schmälern, falls sich jemand übergangen füllt – kommt es im Vorfeld der Ferien gerne und oft zum Zwist. Wann darf der Papa (ja, meistens ist es der Papa)  mit dem/den Kid/s in den Urlaub fahren? Wie lange? Wohin? So viele Streitpunkte!

 

An dieser Stelle empfehle ich schon im Rahmen der Scheidung oder Trennung diese Fragen im Vorfeld zu lösen. Besonders vernünftige Eltern schaffen es auch. Da schlage ich auch gerne das Modell vor, wo alle Feiertage abwechselnd unter den Eltern aufgeteilt werden und auch der lange Sommerurlaub eine Aufteilung erfährt. Da die Ferien neun Wochen dauern macht es auch Sinn, dass die Betreuung unter den (willigen) Eltern aufgeteilt wird. Oder habt Ihr neuen Wochen Urlaub am Stück?

 

Die unvernünftigen – das sind diejenigen, die aus schon PRINZIP etwas nicht zulassen – schaffen es weder im Rahmen der Scheidung/Trennung noch zum späteren Zeitpunkt sich auf etwas zu einigen, was auch der gemeinsamen Lendenfrucht gut tut, also einen Urlaub.

 

In diesen Fällen muss eben die Richterin/der Richter entscheiden. Und bitte, denkt bei Zeiten daran, entsprechende Anträge zu stellen. Wer Anfang Juli das Kind/die Kinder in den Urlaub mitnehmen will, ist mit einem Antrag bereits

Zur zur Übersicht der Einträge zu Familienrecht und Scheidung.

Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.