In Wort „Sterben“ steckt „Erben“

Zufall oder logische Konsequenz?

Zufall oder logische Konsequenz? Wohl beides, denn ohne Sterben gibt es kein Erben. Außer in den Fällen, wo jemand beim Sterben etwas „nachgeholfen“ hat und zwar in der Hoffnung auf das große Erbe.

 

Nun, ganz abgesehen von der strafrechtlichen Konsequenz wie eine Anklage wegen Mordes, hat es für den Täter auch erbrechtliche Konsequenzen. Das Gesetz, und zwar genauer gesagt § 539 ABGB, meint nämlich dazu, dass jemand, der vorsätzlich eine gerichtlich strafbare Handlung gegen den Verstorbenen begangen hat, die mit mehr als einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, eben ERBUNWÜRDIG ist.

 

Die Überlegung jemanden ins Jenseits zu befördern, um es sich dann nach einer 10-15 jähriger Freiheitsstrafe mit den geerbten Millionen auf Ibiza gemütlich zu machen, ist also von Anfang an zum Scheitern verurteilt…

 

Das Sterben muss also schon auf natürlichem Wege passieren, damit das Erben eintreten kann!

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