Was schmälert den Unterhalt?

Letztens hatte ich wieder mit einem besonders kreativen Vater zu tun, der nichts unversucht ließ, um den Unterhalt, den er für die Kinder zahlen musste, zu schmälern. So kam er auf die großartige Idee, dass er jene Euro 20,00, die er den Kindern monatlich an Taschengeld zahlt, doch wohl vom Unterhalt abziehen könnte und der Mutter damit weniger überweisen müsste. Aber geht das?

Letztens hatte ich wieder mit einem besonders kreativen Vater zu tun, der nichts unversucht ließ, um den Unterhalt, den er für die Kinder zahlen musste, zu schmälern. So kam er auf die großartige Idee, dass er jene Euro 20,00, die er den Kindern monatlich an Taschengeld zahlt, doch wohl vom Unterhalt abziehen könnte und der Mutter damit weniger überweisen müsste. Aber geht das?

 

Nein, sagt die Judikatur! Es ist eine freiwillige Zuwendung des Vaters und daher nicht auf den Unterhalt anzurechnen.

 

Dies gilt im Übrigen auch für die Kosten fürs Handy, das der unterhaltspflichtige Vater ohne Absprache mit der Mutter den Kindern gekauft hat oder die Kosten für das Gewand, welches er gelegentlich kaufte oder die Kosten fürs Eis am Kontaktwochenende (ja, ich hatte tatsächlich schon in einem Unterhaltsverfahren Rechnungen fürs Eis gesehen, die unbedingt abgezogen werden wollten).

 

Grundsätzlich gilt: Wenn das Kind nicht bei Dir lebt, sondern beim anderen Elternteil, ist Unterhalt in Geld zu bezahlen. Eine Kürzung dieses Betrages kommt nur in berechtigten Fällen zum Tragen: Wie z.B. bei zusätzlicher Bezahlung von Schulkosten.

 

Damit können die Rechnungen von McDonalds oder vom Eissalon wieder entsorgt werden…

 

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.