Verwirkt oder verloren?

Immer wieder gibt es Anfragen von Mandanten, ab wann (meistens) er den Unterhalt an die ungeliebte Ex-Ehefrau nicht mehr zahlen und damit die Maschinerie der Luxusschuhindustrie nicht mehr schmieren muss?

Immer wieder gibt es Anfragen von Mandanten, ab wann (meistens) er den Unterhalt an die ungeliebte Ex-Ehefrau nicht mehr zahlen und damit die Maschinerie der Luxusschuhindustrie nicht mehr schmieren muss?

 

Dabei kommt es darauf an, ob die Ex wieder heiratet oder bloß einen neuen Freund hat. Geht sie den Bund der Ehe wieder ein, dann geht auch der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann für immer verloren und die Lederwaren müssen entweder selbst verdient oder eben vom neunen Sponsor/Ehemann finanziert werden.

 

Wird es allerdings „nur“ eine neue Beziehung, in der man zusammenlebt und wirtschaftet aber den Bund der Ehe vorerst scheut - man lernt ja dazu - dann ruht der Unterhaltsanspruch für die Dauer der Beziehung. Geht diese irgendwann in die Brüche, dann lebt der Unterhaltsanspruch gegen den Ex zumindest wieder auf. So kann man sich das Beziehungsende ein wenig versüßen… so ein Trost…

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.