Wie werde ich ihn los in 10 Tagen?

Diese Frage stellte sich schon Kate Hudson im gleichnamigen Film aus dem Jahr 2003.

Diese Frage stellte sich schon Kate Hudson im gleichnamigen Film aus dem Jahr 2003. Nur während es im Film noch um eine harmlose Wette unter gutaussehenden New-Yorkerinnen ging, geht es bei meinen Mandantinnen meistens um physische oder psychische Gewalt, die meistens vom Ehemann ausgeht. Es geht also um häusliche Gewalt und diese ist weniger glamourös als im Film. Für viele Betroffene gleicht es eher einem Horrorfilm.


Was tun also, wenn der Ehemann (oder Freund) zuschlägt? Wie werde ich ihn los? Und wann? In diesem Fall  geht es sogar schneller als in 10 Tagen. Bei Vorliegen eines gefährlichen Angriffs (oder sogar bei der Annahme, dass ein solcher unmittelbar bevorsteht) auf Leben, Gesundheit oder Freiheit kann (und muss) die Polizei gegen den Angreifer ein sog. Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Geschützt sind davon alle im gleichen Haushalt lebenden Personen, also meistens die Ehefrau, die Kinder und ja, auch die (meist unbeliebte) Schwiegermutter wenn sie unter gleichem Dach wohnt. 

 

Der Täter muss die Wohnung also sofort verlassen (nicht erst in 10 Tagen) und darf fürs erste für die Dauer von 14 Tagen nicht mehr zurückkehren oder sich der Familie nähern.

 

Dieses Betretungsverbot kann sogar verlängert werden, wenn das Opfer binnen dieser 14 Tage eine sog. einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht beantragt. Damit kann das Kontaktverbot für die Dauer von einem Jahr oder bis zum Abschluss eines Scheidungsverfahrens (falls dieses gleichzeitig beantragt wird oder bereits läuft) verlängert werden.

 

Neu ist, dass der Täter nun auch eine Gewaltpräventionsberatung absolvieren muss und hoffentlich danach versteht, was geht und was nicht. Aber das ist eine ganz andere Geschichte….

 

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