Es war keine Vergewaltigung!
Ihr wolltet mehr aus der Strafrechtskiste? OK, here we go…
Ihr wolltet mehr aus der Strafrechtskiste? OK, here we go…
Unlängst habe ich die Opfervertretung in einem ganz schrecklichen Fall übernommen. Darin wird einem Typen vorgeworfen, seine langjährigen Lebensgefährtinnen über Jahre nicht nur geschlagen, gewürgt und misshandelt zu haben, sondern sie auch laufend sexuell missbraucht zu haben. Und als das nicht schon genug wäre, wird ihm auch vorgeworfen, auch zufällige Disco-Bekanntschaften mit K.O.-Tropfen betäubt und vergewaltigt zu haben.
Was in diesem Fall auffällt: Während es für die „zufälligen“ Opfer ganz klar eine Vergewaltigung war, musste ich von den Lebensgefährtinnen des Täters immer wieder hören, dass diese die sexuellen Übergriffe, bei welchen sie zwar „nein“ sagten und sogar dabei weinten, noch immer nicht als Vergewaltigung werteten. Erst einen Übergriff mit körperlicher Gewalt werteten sie selbst als Vergewaltigung.
Aber was solle es anderes sein? Wenn eine Frau „NEIN“ sagt und während des Geschlechtsverkehrs sogar (nicht vor Freude!) weint? Dazu sagt das Strafrecht ganz deutlich: Vergewaltigung!!!
Da hilft der Charme des Täters und seine nachträglichen Entschuldigungen und Beteuerungen, es werde nicht mehr vorkommen, nichts: Vergewaltigung bleibt eben Vergewaltigung und diese beginnt dort, wo die Frau NEIN sagt! Ende der Durchsage!