Ist doch geschenkt!

Oft fragen mich meine Mandanten, ob sie ihre Immobilien noch zu Lebzeiten an ihre Kinder übertragen sollen oder nicht?

Oft fragen mich meine Mandanten, ob sie ihre Immobilien noch zu Lebzeiten an ihre Kinder übertragen sollen oder nicht? Die Meisten fürchten die Erbschaftssteuer oder, dass das durch lebenslanges Sparen hart erarbeitete Häuschen im Grünen an das Pflegeheim geht, wenn man selbst dort landet. Aber stimmt es überhaupt?

 

Nun, ob Ihr das Häuschen im Grünen hart erarbeitet habt oder durch andere (un)glückliche Umstände erworben habt, das kann ich freilich nicht sagen. Aber zur Erbschaftssteuer oder dem Pflegeregress kann ich Euch etwas erzählen.

 

Mit 1.8.2008 wurde die Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft. Wenn Ihr also etwas von der Tante Mitzi oder der Tante Frieda erbt, dann ist es steuerfrei. Achtung! Der Erwerb von Immobilien (auch im Wege der Erbschaft) unterliegt jedoch – wie jeder andere Immobilienerwerb – der Grunderwerbssteuer von 3,5%. Das hat aber nur etwas mit Immobilien zu tun und nicht mit dem Thema Erben.

 

Landet man hingegen noch zu Lebzeiten im Pflegeheim, weil sich die 20 Jahre jüngere Ehefrau, die bis dato ganz gut vom hochdotierten Vorstandsgehalt des Mannes gelebt hat, plötzlich darauf besinnte, dass der Altersunterschied doch zu groß ist, dann muss dieses auch bezahlt werden. Das Vorstandgehalt ist weg, die Frau ist weg und alles was bleibt ist eine nicht mehr so tolle Pension oder gar nur das Pflegegeld. Und das reicht für die Bezahlung des tollen Pflegeheims nicht. Bis vor kurzem konnte man entweder auf das Vermögen oder die Angehörigen zurückgreifen, um die Kosten der Pflege zu decken, ein sog. Pflegeregress. Seit 2018 ist dieser jedoch passé. Ab 1.1.2018 wurde dieser Rücktriff auf Vermögenswerte oder Angehörige gesetzlich für unzulässig erklärt.

 

Das Haus ist somit vor dem Staat geschützt… nicht aber vor der jungen Ehefrau, die nun die Scheidung begehrt und großen Hunger auf das Vermögen des Ehemanns zeigt. Klar, der bisherige Lebensstill will aufrechterhalten werden… aber das ist eine andere Geschichte….

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.