Differenzieren beim Unterhalt oder Differenzunterhalt?

Lassen sich die Eltern scheiden, war die Sache mit dem Kindesunterhalt bis jetzt recht einfach. Üblicherweise war es meistens so, dass die Kinder bei der Mutter geblieben sind  und der Vater Unterhalt zahlen musste.

Lassen sich die Eltern scheiden, war die Sache mit dem Kindesunterhalt bis jetzt recht einfach. Üblicherweise war es meistens so, dass die Kinder bei der Mutter geblieben sind  und der Vater Unterhalt zahlen musste.

 

Mit fortschreitender Modernisierung, die auch vor Familien keinen Halt macht, kommt es nun immer öfter vor, dass auch die „Kinder“ 50:50 aufgeteilt werden (das sog. unterhaltsrechtliche Betreuungsmodell). Voraussetzung: Eltern müssen sich nach wie vor „riechen“ können und eine gemeinsame Gesprächsbasis haben (kommt seltener vor als man glaubt). Zudem kommt, dass Kinder über 14 Ihren Willen bei Gericht durchsetzen können.

 

Kommt es also tatsächlich dazu, dass das Kind wirklich wochenweise zwischen den Haushalten der Eltern wechselt und damit je Hälfte seiner Lebenszeit bei beiden Eltern verbringt, dann könnte man meinen, dass damit keiner mehr den Kindesunterhalt an den jeweils anderen zahlen muss. Meint man(n)…

 

Diesen Zahn musste ich neulich einem bereits die Hände reibenden Erzeuger ziehen. In diesem Fall war es so, dass der gemeinsame Sprössling tatsächlich die Hälfte der Zeit beim Vater wohnte, aber dieser trotzdem einen Unterhalt an die Kindesmutter zahlen musste. Wieso das? Dazu sagt die Rechtsprechung folgendes: Wenn einer der beiden Eltern signifikant mehr verdient als der andere, so soll dieser auch bei gleichteiliger Betreuung an den anderen (weniger verdienenden) Elternteil einen sog. Differenzunterhalt bezahlen, sohin einen Ausgleich, damit das Kind auch bei dem anderen Elternteil einen gewissen Lebensstandard aufrechterhält. Es wäre sonst nämlich recht einfach, das Kind (welches sowieso gerade pubertiert und die ganze Welt ohnehin doof findet) davon zu überzeugen ganz zum Papa zu ziehen, wo es ihm an nichts mangelt, während es sich bei der Mama (aufgrund kleinerer finanzieller Möglichkeiten) einschränken müsste. Nix da! Beide Eltern müssen in der Lage sein, der gemeinsamen Lendenfrucht den gleichen Standard anzubieten… daher Differenzunterhalt.

 

Wie man diesen berechnet ist wieder eine Wissenschaft für sich. Am besten, Ihr kommt vorbei und ich schaue mir das an.

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Kontaktieren Sie Familienrechts-Anwältin Mag. Aleksandra T. Fux von Fux Law in Wien.