Was machen mit der Peitsche?

Neulich habe ich ein weiteres Scheidungsverfahren auf den Tisch bekommen. Auf den ersten Blick unspektakulär, denn man wolle es doch einvernehmlich regeln. Aber...

Neulich habe ich ein weiteres Scheidungsverfahren auf den Tisch bekommen. Auf den ersten Blick unspektakulär, denn man wolle es doch einvernehmlich regeln. Also treffe ich eines sonnigen Vormittags die Mandantin zu einer Besprechung, um die Modalitäten der Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse zu besprechen. Ich machte mir vorher noch einen gemütlichen Kaffee und erwartete die Mandantin samt allen Unterlagen, um die Werte zu ermitteln.

 

Doch statt den Unterlagen landete auf meinem Tisch eine Lederpeitsche, Analspielzeug und eine schmerzlindernde Salbe… Mein erstauntes Gesicht könnt Ihr Euch wohl vorstellen? Nach kurzer Überlegung, ob auch dieses „eheliche Vermögen“ aufgeteilt werden soll, kam ich schnell zu Überzeugung, dass wir wohl nicht mehr über eine einvernehmliche Scheidung sprechen. Meine erste Nachfrage ergab nämlich, dass dieses Sexspielzeug, welche meine Mandantin aus den Sachen des frivolen Ehemannes rausfischte, nicht dem gemeinsamen ehelichen Vergnügen diente. Da es aber sichtlich gebraucht war, führte es wieder zu der Annahme, dass es wohl auf eine sog. Verschuldensscheidung hinauslaufen würde.

 

Nun, jetzt gilt es das neugewonnene Wissen in eine Scheidungsklage zu verpacken…

 

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